Achtung bei Schutzverträgen (Schutzgebühr)

#1 von Angelade , 16.09.2011 20:59

Unser Staat hat mal wieder eine neue Einnahmequelle gesucht..und gefunden.

http://www.fellbeisser.net/news/wichtig-...emeinnutzigkeit

Urteil VG Baden-Württemberg: Gemeinnützige Tierschutzvereine müssen Gebühr für Tiervermittlung voll versteuern

Neues von ZERGportal
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Die für die Vermittlung von Tieren von einem gemeinnützigen Tierschutzverein erhobenen Gebühren hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 18.04.2011 (14 V 4072/10) der Umsatzsteuer unterworfen, und zwar dem vollen Regelsteuersatz mit 19 %.

Die Vermittlung der Tiere wurde dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. Ein Zweckbetrieb wäre nur gegeben, wenn die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nur durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreicht werden können. Der Tierschutz werde aber nach dem Tätigkeitsbericht des Vereins auch durch andere Maßnahmen erfüllt, so dass die Tiervermittlung nicht das einzige und unentbehrliche Mittel zur Zweckverwirklichung ist.

Aus der satzungsmäßigen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke zur Rettung und Vermittlung bedürftiger, verlassener und von der Tötung bedrohter Tiere im Ausland folgt nicht zwingend die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes (7 %), wenn vorrangig eine entgeltliche Tiervermittlung zur Hauptaktivität des Vereins wird.

Der gemeinnützige Verein vermittelte Tiere aus dem Ausland gegen eine Schutzgebühr. Er betrieb jedoch im Inland kein eigenes Tierheim oder eine Pflege- oder Betreuungsstelle selbst oder durch Hilfspersonen. Er “vermittle” die Tiere nur. Dadurch würden für sie zwar bessere Lebensbedingungen geschaffen. Tierschutz werde dadurch aber nur mittelbar und nicht unmittelbar betrieben. Die diversen Vermittlungsleistungen und erzielten Einnahmen aus der Erhebung von verschiedenen leistungsbezogenen Schutzgebühren konnten daher nicht als Entgelte dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb nach § 65 AO zugeordnet werden. Die Anwendung zur Inanspruchnahme des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG wurde vom FG abgelehnt. Dies auch mit Hinweis darauf, dass der Verein durch die entgeltliche Vermittlung von Hunden und Katzen in Konkurrenz und potenziellem Wettbewerb zu Tierhändlern steht.

Der Verein konnte zudem nicht als sog. Mittelbeschaffungsverein nach § 58 AO, dies zur Weiterleitung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften, anerkannt werden, da diese Mittelbeschaffung in der Vereinssatzung fehlte.

Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof gegen dieses Urteil wurde vom Finanzgericht nicht zugelassen.

Quellen:
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 18.4.2011, 14 V 4072/10
Gesamte Entscheidung: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=112466

Gemeinnütziger Tierschutzverein: Kein ermäßigter Steuersatz für Tiervermittlungen gegen Schutzgebühr!
Mitteilung von RA Prof. Gerhard Geckle, Fachanwalt f. Steuerrecht, Freiburg (www.stilz-partner.de)
http://www.redmark.de/verein//newsDetail...chorid=00560203

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RE: Achtung bei Schutzverträgen (Schutzgebühr)

#2 von Banshee , 18.09.2011 19:12

Das Urteil bezieht sich nur auf einen Verein, der aber scheinbar durch seine Satzung (die Beglaubigt werden muss) als gemeinnützig anerkannt wurde.
Denn da hängen mehrere mit dran, erst kommt die Satzung, der Notar der das liest und beglaubigt, dann das FA für Körperschaften, die dann beschließen ob alles korrekt ist und für gemeinnützig gesehen wird, ach vorher noch das Amtsgericht was die Satzung besiegelt.

Aber wir TS haben ein übles Los, zumal es in Berlin vor ein Paar Jahren extra neue Gesetze für TSV erstellt wurden
Auch Auslandstierschützer müssen Tierärzte, Transporte, etc. bezahlen und Geld fällt nicht vom Himmel, dafür gibt es nun mal die "Schutzgebühr". Ja der Tätigkeitsbericht, der ist wichtig, denn es muss alles belegt werden, deswegen raucht mir auch jedes Jahr der Kopf, wenn ich an den Bilanzen sitze
Was wir damals an Ämterrennereien hatten und was ich alles wohin schicken musste, will gar nicht daran zurück denken ^^

da hat der Verein wohl reichlich Fehler gemacht, dumm gelaufen und es wird wieder einmal auf den Rücken der Tiere ausgetragen
Die hätten sich mal einen Steuerberater an Land ziehen sollen und oder sich mit anderen Vereinen in Verbindung setzen sollen, denn Fragen kostet ja bekanntlich nichts oder sich die Vereinsbroschüre beim FA runterladen oder oder......


 
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